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Alle Buchhaltungsbelege, Eröffnungsbilanzen, Geschäftsberichte, Inventare, Handels - und Geschäftsbriefe, Jahresabschlüsse, Zollmeldungen sowie Rechnungen müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfristen für alle anderen Geschäftsunterlagen, die zur Besteuerung nötig sind, gelten sechs Jahre. Für Verträge muß bis maximal 30 Jahre Schadenersatz geleistet werden, die entsprechenden Dokumente unterliegen ebenso lange der Aufbewahrungspflicht.
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