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Eine private Kranken-Zusatzversicherung deckt die Lücken die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Darunter fallen die Mehrkosten für die Unterbringung im Ein oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung sowie die Behandlung durch den Chefarzt und Krankenhaustagegeld. Ambulante Heilbehandlungen, Heilpraktikerleistung, Sehhilfen, Zahnersatz, Auslandsreiseschutz, Kurtagegeld, Pflegetagegeld und Absicherung von Verdienstausfall können in dem Vertrag eingebunden werden.
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