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Bei der zweiten Mahnung gehen Sie genauso vor wie bei der ersten. Es werden wieder alle offenen Rechnungen aufgelistet mit Datum, Nummer, Betrag und wann die Rechnungen zur Zahlung fällig waren. Weisen Sie Ihren Kunden wieder auf die längst fälligen Rechnungen hin, setzen wiederum eine neue Zahlungsfrist mit konkreten Datum fest. Legen Sie das Datum so das es auf einen Wochentag fällt. Es werden wieder Mahnkosten berechnet. Die Mahnung als Einschreibebrief versenden oder abgeben lassen. Gesetzliche Mahnfristen beachten § 286 BGB
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